Erstbauberatung in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen
Mit der Einführung von Beratungsgutscheinen in die LEADER-Region Wetterau/Oberhessen wird Bau- bzw. Umbauinteressierten für Gebäude im Ortskern und im Siedlungsbereich im Zeitraum 2024 bis 2025 eine kostenfreie Erstbauberatung angeboten.
Sina Happel & Angelina Fernando
Hanauer Str. 5
61169 Friedberg (Hessen)
Telefon: +49 (0) 6031 77269-18
E-Mail: dorf-akademie@wfg-wetterau.de
Allgemeine Informationen
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit einem Fachbüro werden Gestaltungsmöglichkeiten besprochen sowie Hilfestellung bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Beratungssuchende werden in ihrem Vorhaben, im Bestand zu bauen, zu sanieren oder nachzuverdichten, nachhaltig bestärkt sowie für Fragen der regionalen Baukultur sensibilisiert.
Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 600,00 Euro. Dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu 6 Stunden inkl. Innendienstarbeiten.
Ein Beratungsgutschein kann bei der Dorf-Akademie beantragt werden. Im Bereich „Formulare“ kann der Antrag heruntergeladen und ausgefüllt bei der Dorf-Akademie eingereicht werden.
Die Beratungsgutscheine werden über das LEADER-Förderprogramm und Eigenmittel der Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH (wfg) finanziert.
1. Antragstellung
Beratungssuchende stellen einen Antrag auf Erstbauberatung bei der Dorf-Akademie. Dies ist postalisch oder per E-Mail mit dem Antragsformular möglich (s. „Weiterführende Links & Downloads“).
2. Überprüfung der Förderfähigkeit
Die Dorf-Akademie überprüft die Förderfähigkeit des eingereichten Antrags.
3. Beratungsgutschein
Bei einem positiven Ergebnis der Förderfähigkeit des Antrags wird der Beratungsgutschein für eine Erstbauberatung zentral von der Dorf-Akademie ausgegeben.
4. Terminvereinbarung
Sobald Beratungssuchenden der Beratungsgutschein vorliegt, kann individuell ein Gesprächstermin mit dem Wunschbüro aus der vorliegenden Büroauswahlliste vereinbart werden. Je konkreter zu diesem Zeitpunkt das Anliegen beschrieben werden kann, umso besser kann sich das Fachbüro auf das Beratungsgespräch vorbereiten.
5. Beratungsgespräch
Das Beratungsgespräch bzw. die Erstbauberatung findet zwischen dem Beratungssuchenden und dem ausgewählten Fachbüro statt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass kommunale Vertreter und/oder das Projektmanagement der Dorf-Akademie an dem Beratungstermin teilnehmen. Die Erstbauberatung ist eine Grundberatung und dient daher der Unterstützung sowie Ideenfindung.
6. Beratungsprotokoll
Das beratende Fachbüro erstellt im Nachgang eine umfassende Dokumentation zum Beratungsgespräch für die Beratungssuchenden. Das Beratungsprotokoll kann als Hilfestellung für die weitere Bauplanung dienen.
Voraussetzungen
Gemäß der aktuellen Fassung der Förderrichtlinie für eine Erstbauberatung in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen sind folgende Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer kostenlosen Erstbauberatung zu erfüllen:
- Das Beratungsobjekt liegt in der Gebietskulisse der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen, befindet sich in einem Orts-/Stadtteil einer Kommune mit weniger als 5.000 Einwohnenden und wurde bis 1959 errichtet. Das Fördergebiet orientiert sich durch die Festlegung des Baujahrs überwiegend an den historischen Ortskernen. Ausgeschlossen sind insbesondere Gebäude im Außenbereich der Orte und Splittersiedlungen (Ausnahme: die fallbezogene Prüfung der Förderwürdigkeit in Einzelfällen im Hinblick auf historische, städtebauliche oder fachliche Aspekte, z. B. bei historischen Mühlen). Ebenfalls ausgeschlossen sind Gebiete, in denen Beratungsgespräche über laufende Verfahren der Dorfentwicklung angeboten werden.
- Das Beratungsobjekt befindet sich im Eigentum des/der Beratungssuchenden oder es kann ein berechtigtes Erwerbsinteresse nachgewiesen werden.
- Es wurde noch kein Bauantrag gestellt.
- Es hat noch kein Beratungsgespräch für das Objekt stattgefunden. Grundsätzlich erfolgt eine Bauberatung pro Wirtschaftseinheit.
Förderschwerpunkte der Erstbauberatung sind Orts- und Stadtteile der 19 Kommunen, die in der Gebietskulisse der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen liegen: Altenstadt*, Büdingen, Butzbach*, Echzell, Florstadt, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Münzenberg*, Nidda, Niddatal*, Ober-Mörlen, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim.
Das Fördergebiet innerhalb der Gebietskulisse der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen erstreckt sich dabei auf Orts- und Stadtteile der Kommunen
- mit weniger als 5.000 Einwohnenden und
- die keine anerkannten Förderschwerpunkte nach dem Hessischen Dorfentwicklungsprogramm* sind.
* Folgende Kommunen sind zum jetzigen Zeitpunkt als Förderschwerpunkt in dem Hessischen Dorfentwicklungsprogramm anerkannt: Altenstadt (bis 2027), Butzbach (bis 2029 mit Bodenrod, Ebersgöns, Hausen-Oes, Maibach, Wiesental), Münzenberg (bis 2027), Niddatal (bis 2029). Die aktuellen Fördergebiete des Hessischen Dorfentwicklungsprogramms können der Karte auf der offiziellen Homepage des Wetteraukreises entnommen werden.
Folgende Maßnahmen an Gebäuden bis Baujahr 1959 (1950er Jahre) sind Beratungsgegenstand und daher zuwendungsfähig, wenn sie insbesondere der Schaffung von Wohnraum und/oder der Förderung der Daseinsvorsorge dienen:
- Nachverdichtung
- Gebäudesanierung
- Umbau/Umnutzung
- Neubau/Anbau
- Abbruch/Abriss
- Hinweise zu Möglichkeiten der Begrünung im Kontext baulicher Maßnahmen
Für Beratungssuchende entstehen keinerlei Kosten.
Eine Antragstellung der Beratungsgutscheine durch Interessierte ist voraussichtlich ab Ende Q3/2024 möglich.
Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich.
Besondere Hinweise
Die Erstbauberatung ist eine Grundberatung und Unterstützung von Interessierten in städtebaulicher, gestalterischer, baulicher, energetischer, wirtschaftlicher oder denkmalpflegerischer Hinsicht. Sie beinhaltet maximal die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. §§ 33 und 38 HOAI. Zuwendungsfähig ist daher die erste bauliche Beratung (konzeptionelle und somit nicht-bauliche Investitionen) an Gebäuden in dem ausgewiesenen Fördergebiet. Die zukünftige Planung soll dabei die Elemente des regionaltypischen Baustils berücksichtigen. Zur Orientierung dient die Broschüre „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der aktuell gültigen Fassung (Erscheinungsjahr 2023).
Das bedeutet, dass in skizzenhafter Form Vorschläge für die Gestaltung und Umsetzung von Bauvorhaben im Ortskern erarbeitet werden. Das Beratungsgespräch dient in erster Linie der Ideenfindung und kann als Grundlage für die weitere Bauplanung genutzt werden. Die Erstbauberatung kann keine ggf. erforderlichen planerischen Leistungen ersetzen, d. h. Tätigkeiten wie bspw. die Erstellung eines Gutachtens, eines Bauplans oder einer Kostenschätzung sind nicht enthalten.
Die Nachrangigkeit der Förderung dieser Impulsberatung zu Fördermöglichkeiten durch Landes-, Bundes- oder EU-Programme ist als grundsätzliche Voraussetzung zu beachten.
Weiterführende Links & Downloads
Antragsformular Erstbauberatung (Checkliste) – Weitere Informationen folgen –
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Sonstiges
Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH (Stand: 01.04.2024)