Datenschutz im Ehrenamt: Besonders schützenswerte Mitgliederdaten
Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Vereine zum Schutz personenbezogener Daten. Manche Daten sind sogar besonders schützenswert und können durch die Regelungen des Art. 9 DSGVO nur eingeschränkt für die Vereinsarbeit genutzt werden. Dies betrifft unter anderem Gesundheitsdaten, Angaben zur religiösen Überzeugung, politischen Meinung oder sexuellen Orientierung.
In manchen Vereinen kann schon die Mitgliedschaft Rückschlüsse auf solche Daten erlauben, zum Beispiel in Selbsthilfegruppen für Menschen mit bestimmten Krankheiten. Aber auch in anderen Vereinen müssen gelegentlich besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden, zum Beispiel Angaben zum Gesundheitszustand im Rahmen einer Ferienfreizeit. Im Webinar wird besprochen, worauf in solchen Fällen zu achten ist. Anschließend bleibt Zeit für Fragen zum Thema.
Treffpunkt: Online
Veranstalter: Stiftung Datenschutz (Telefon: 0341 58615550, E-Mail: mail@stiftungdatenschutz.org, Webseite: https://stiftungdatenschutz.org/startseite)
Referent: Hendrik vom Lehn, Referent für Datenschutzrecht
Dauer: 1 Termin, ca. 1 Stunde
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist hier möglich.